ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Grundlagen

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber/in und MB gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung.

Beteiligung Dritter am Vertrag

Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, die ggf. von ihm/ihr benannten Personen, welche die Leistung in Anspruch nehmen, in geeigneter Weise am Abschluss dieses Vertrages zu beteiligen.

Gestaltung des Auftrages

MB erbringt die im Vertrag beschriebene Dienstleistung. Sie führt diese Tätigkeit frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem/der Auftraggeber/in wird dadurch nicht begründet.

Aufklärungspflicht

Der/die Auftraggeber/in sorgt dafür, dass MB auch ohne gesonderte Aufforderung, alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen. Ebenso müssen alle Vorgänge und Umstände weitergegeben werden, welche für die Erfüllung des Auftrages relevant sind. Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst im Laufe der Dienstleistung relevant werden.

Datenschutz

MB verpflichtet sich, alle während der Tätigkeit bekannt gewordenen persönlichen Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen der Dienstleistung für den/die Auftraggeber/in zu verwenden. Das gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

Auftragserteilung

Der Auftrag gilt als erteilt, wenn der/die Auftraggeber/in das entsprechende Angebot mit der unterschriebenen Auftragsbestätigung an MB zurückgesendet hat. Der Vertrag sowie die dort vereinbarten Leistungen, auf Basis des Angebots und/oder erfolgter schriftlicher Absprachen, und das Honorar sind bindend.

Zahlungsfrist

Die Rechnungen sind bei Erhalt innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen zahlbar. Alle Honorarkosten verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart wird, berechnet MB wahlweise den Normalpreis der Bahnfahrt 2. Klasse oder die PKW-Kosten mit 0,30 € je km.

Stornierung/Rücktritt

Der/die Auftraggeber/in ist berechtigt, den Auftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem Termin kann der/die Auftraggeber/in einen Ersatztermin benennen, andernfalls werden 40% des vereinbarten Honorars fällig. Bei Absagen bis zu zwei Wochen vorher sind 50 % und bis zu einer Woche vorher von 75 % zu bezahlen. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Honorar samt evtl. anfallender Stornokosten fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens.

Ist die Auftragnehmerin wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert, teilt sie dies dem/der Auftraggeber/in unverzüglich mit. Die Auftragnehmerin ist von jeglicher Haftung evtl. dadurch anfallender Kosten befreit. Die Vertragspartner werden, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren.

Änderung des Leistungsumfangs

Die Vertragspartner können jeweils beim anderen Vertragspartner Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges in schriftlicher Form beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist. Er wird dem Antragsteller unverzüglich die Zustimmung bzw. Ablehnung schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

Auftragsunterlagen

Die von MB bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden den Teilnehmenden ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der/die Auftraggeber/in und die Teilnehmenden sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu verändern, ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu verkaufen und in Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an MB zurückzugeben. Der/die Auftraggeber/in wird die Trainingsteilnehmer in geeigneter Form verpflichten, die vorstehend beschriebenen Urheberrechte zu wahren.

MB wird Urheberrechte, die an den ihr von Auftraggeber Seite überlassenen Materialien bestehen, beachten und diese Materialien nur insoweit nutzen, als es erforderlich oder vereinbart ist. MB sichert dem/der Auftraggeberin zu, dass die verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung entgegenstehen. Sie stellt den/die Auftraggeber/in von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der von MB bereitgestellten Materialien entstehen könnten.

Der/die Auftraggeber/in sichert MB zu, dass die von ihm/ihr gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er/sie stellt MB von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der von Auftraggeber Seite bereitgestellten Materialien entstehen könnten.

Haftung

MB verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen sowie fach- und sachgerechten Erbringung der Leistung, auf der Grundlage des derzeit aktuellen Wissensstandes. Es wird davon ausgegangen, dass die Klienten, Coachees und Seminarteilnehmenden körperlich und geistig gesund sind. Sie haben auch im Rahmen der Leistungserbringung von MB die Eigenverantwortlichkeit des eigenen Handelns weiterhin selbst zu verantworten und entscheiden, wie sie mit den erworbenen Erkenntnissen und die sich daraus ergebenden Umsetzungen, sowie die Verwertung von erworbenem Wissen umgehen. Für materielle oder körperliche Schäden, die MB nicht aus grober Fahrlässigkeit heraus verantworten muss, wird keine Haftung übernommen.

Gerichtsstand

Für den Gerichtsstand ist ausschließlich Freiburg im Breisgau maßgebend.

Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.

 

Freiburg im Breisgau im April 2017